Durch den EU-Fiskalpakt verliert Österreich seine Unabhängigkeit
Mit dem eilig geschnitzten und wenig diskutierten Fiskalpakt sind die Weichen für den Verlust der Budget-Hoheit Österreichs gestellt, da zusammen mit dem noch zu ratifizierenden ESM künftig die nicht demokratisch gewählten Institutionen
- EU-Kommission (EUCO)
- EU Rat
- Europäische Zentralbank (EZB) und
- der Internationale Währungsfonds (IWF)
direkten Einfluss und Durchgriffsrecht auf den österreichischen Staatshaushalt haben.
Die Piraten warnen daher im Einvernehmen mit der Auffassung von Verfassungsrechtlern vor einer Ratifizierung des Fiskalpakts durch das österreichische Parlament am 20. März, da dieser eigentlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfordert und damit eine Verfassungsänderung bedingt. Der Umweg über den nachträglich eingefügten Artikel 136 im Vertrag von Lissabon ist eine grobe Verletzung der österreichischen Verfassung.
Anhand des griechischen Beispiels zeigt sich, dass dies primär zu einem Zusammenbruch des sozialen Systems führte, während das Schuldenkarussell zwischen Staaten, Zentralbanken, Banken und künftig auch noch dem ESM munter läuft und Hilfsgelder primär für den Schuldendienst, nicht aber für strukturelle Veränderungen eingesetzt werden. In Griechenland gibt es mittlerweile keine Medikamente mehr ohne Barzahlung der Kranken.
Österreich darf daher nicht an einem System festhalten, dass entgegen jeder Kostenwahrheit den aussichtslosen Versuch unternimmt, Schulden mit Schulden zu bekämpfen.
Die Piraten wollen darauf aufmerksam machen, dass dies historisch stets zu Hyperinflation und damit dem totalen Vermögensverlust und/oder zum Zusammenbruch der demokratischen Ordnung führte.
Da die Piraten von vornherein an der Aufrechterhaltung des sozialen Friedens in Österreich mitwirken wollen, forderten sie die österreichischen Parlamentarier in einem letzten Hilferuf zugunsten der Budget-Unabhängigkeit auf, die Ratifizierung des Fiskalpakts und in Folge auch die noch nicht terminisierte Ratifizierung des ESM bis zur Anhörung verfassungsrechtlicher Bedenken aufzuschieben, da damit eine unwiderrufliche und immerwährende Gesetzgebung geschaffen werden soll, deren positive Wirkung hinsichtlich einer Beilegung der schwersten Schuldenkrise im Nachkriegseuropa nach den bisherigen Misserfolgen der EU-Politik höchst fraglich ist.