Graz: Stabilitätspakt

Hauptstadt, Graz. Der Stabilitätspakt, vorgelegt von Siegfried Nagl (ÖVP), wurde von Martina Schröck (SPÖ) und Mario Eustaccio (FPÖ) unterzeichnet. Elke Kahr (KPÖ) hat – wie man auf piraten-graz.at nachlesen kann – nicht unterschrieben.

Der Vertreter der Piraten im Gemeinderat Philip Pacanda hat nach der Unterzeichnung am 16.1.2013 ebenfalls den Stabilitätspakt vorgelegt bekommen und hat ihn am 23.1.2013 im Piratenpad veröffentlicht.
Das Internet vergisst angeblich nie. Trotzdem möchten wir Euch den Stabilitätspakt (leider mit etwas Verspätung) nochmals präsentieren – damit es schwerer wird ihn zu vergessen.

Der Österreichische Stabilitätspakt schreibt gesamtstaatlich (inklusive Gemeinden) eine schrittweise Annäherung an ein Nulldefizit bis zum Budgetjahr 2016 vor; die Gemeinden je Bundesland dürfen in den Jahren 2012 bis 2016 kein Maastricht Defizit mehr machen. Sie dürfen somit neue Schulden für Investitionen nur mehr maximal im Ausmaß der vorgesehenen Tilgungen aufnehmen, die Höhe der Investitionen muss also durch den Überschuss aus der laufenden Gebarung gedeckt werden.

Weiters legt der Österreichische Stabilitätspakt fest, dass (voraussichtlich ab 2017) die gesamte Staatsverschuldung von dzt. 75% jährlich um 1/20 der Überschreitung auf den Zielwert von 60% des Bruttoinlandsprodukts zu senken ist. Dazu hat jede Gebietskörperschaft – und damit auch die Stadt Graz – ihren Beitrag zu leisten.

Aufgrund dieser Vorgaben sowie der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung werden alle Gebietskörperschaften in den kommenden Jahren besonders gefordert sein, ihre Budgets zu stabilisieren. Damit dies in der Stadt Graz von einer breiten politischen Basis getragen wird, vereinbaren die unterfertigenden, im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien den folgenden

G R A Z E R  S T A B I L I T Ä T S P A K T :

  1. Die weitere Stabilisierung des Budgets hat oberste politische Priorität und ist die Basis der gemeinsamen Anstrengungen der diesen Stabilitätspakt unterfertigenden Wahlparteien.

  2. Die konsolidierte Betrachtung des Budgets, also die Zusammenführung der Stadtverwaltung mit den Beteiligungen, an denen die Stadt Graz mindestens 50% der Anteile hält (außer EGG), als Haus Graz wird beibehalten.

  3. Spielraum für neue Investitionen sowie für die zusätzliche Tilgung von Schulden ergibt sich durch einen allfälligen positiveren Saldo in der laufenden Gebarung.

  4. Die Verschuldung in der konsolidierten Betrachtung darf durchgehend bis zum 31. 12. 2017 max. € rund 1,3 Milliarden betragen.

  5. Unter der Annahme, dass die laufenden Einnahmen zwischen 2013 und 2017 im vergleichbaren Ausmaß wie zwischen 2008 und 2011 wachsen – dies setzt auch eine jährliche VPI Anpassung bei Gebühren und Abgaben sowie zusätzliche Einnahmen aus Ertragsanteilen für einen Bevölkerungszuwachs von 2.000 Personen pro Jahr voraus – und die laufenden Ausgaben bis 2017 weitgehend nominell stabil gehalten werden, ergibt sich ein Überschuss in der laufenden Gebarung von 2013 bis 2017 von rund € 238 Mio. Unter der Berücksichtigung der Ausfinanzierung begonnener Investitionen, der noch nicht beschlossenen, aber notwendig erscheinenden jährlichen Kleininvestitionen, der Vorweganteile an Bedarfszuweisungen vom Land Steiermark sowie der Zuschüsse für den öffentlichen Verkehr vom Bund im Rahmen des Finanzausgleichs in Höhe von rund € 100 Mio. und unter Beachtung der genannten Schuldenobergrenze von € 1,3 Milliarden können mit diesem Überschuss neue Investitionen in Höhe von € 100 Mio. finanziert werden.

  6. Ein Mechanismus zur teilweisen Refundierung der durch die Anhebung der Gebühren und Abgaben entstehenden finanziellen Mehrbelastung an Personen mit geringem Einkommen ist zu erarbeiten und umzusetzen. Die Finanzierung erfolgt entweder durch eine günstigere finanzielle Entwicklung als derzeit angenommen oder durch budgetäre Einsparungen.

  7. Ko-Finanzierungen sind, soweit noch nicht vereinbart, in die unter Punkt 5 angeführten Überlegungen nicht eingerechnet. Insofern sind geeignete Anstrengungen zu treffen, um Ko-Finanzierungen für Projekte zu lukrieren, deren Umsetzung aus Sicht der Stadt Graz erforderlich ist. Hier sind insbesondere auch Verhandlungen mit dem Bund und dem Land Steiermark zu führen und sind auch Ko-Finanzierungen durch die EU bestmöglich auszuschöpfen. Die Benachteiligungen der Stadt Graz aus dem horizontalen und vertikalen Finanzausgleich sind durch intensive Verhandlungen mit dem Bund und dem Land möglichst zu bereinigen. Aufgrund der aktuellen Kosten und der zu erwartenden Kostenexplosion im Pflegebereich ist die legistische Implementierung einer Pflegeversicherung unabdingbar und daher vom Bund einzufordern.

  8. Neben Ko-Finanzierungen sind auch PPP-Modelle für Investitionsprojekte anzudenken und gemeinsam zu prüfen.

  9. Ein wesentliches Ziel der Budgetpolitik muss darin bestehen, den Überschuss in der laufenden Gebarung über die unter Punkt 5 getroffenen Annahmen weiter zu erhöhen, um zusätzlichen Spielraum für Investitionen oder eine Tilgung von Schulden zu ermöglichen. Dieses Budgetziel darf jedoch nicht zu Lasten der Daseinsvorsorge oder der Qualität von wichtigen, der Grundversorgung dienenden Dienstleistungen umgesetzt werden. Der sozialpartnerschaftliche Weg wird hinsichtlich der MitarbeiterInnen fortgesetzt.

  10. Für das unter Punkt 9 formulierte Ziel sind eine das gesamte Haus Graz umfassende Aufgabenkritik sowie weitere Effizienzsteigerungen unabdingbar.

  11. Das Prinzip der Eckwertbudgetierung ist fortzuführen.

  12. Der bisherige Weg einer gemeinsamen sparsamen Personalbewirtschaftung ist beizubehalten. Eine diesbezügliche Analyse aller Magistratsabteilungen sowie der Tochterunternehmen mit dem Ziel der Hebung von Effizienzsteigerungspotentialen ist vorzunehmen.

  13. Mit Stand Dezember 2012 betragen die bereits begonnenen Investitionsprojekte laut Liste (Projektgenehmigungen) rund € 95 Mio. Alle diese Projekte sind auf mögliche Einsparungen zu prüfen. Die diesen Stabilitätspakt unterfertigenden Wahlparteien behalten sich vor, bis zur Erstellung des nächsten ordentlichen Haushaltsvoranschlages die geplanten Investitionen und Projekte hinsichtlich ihrer Priorität, ihres Umsetzungsgrades und hinsichtlich möglicher Ausstiegsszenarien zu evaluieren.

  14. Neue Investitionen sind kritisch zu betrachten, wobei grundsätzlich jenen Projekten Priorität eingeräumt wird, durch die Arbeitsplätze geschaffen werden. Priorität haben weiters die Bereiche Bildung, Jugend, Sport und Wohnen.

  15. Das Subventionswesen der Stadt Graz ist mit dem Ziel zu evaluieren, zusätzliche Einsparungen zu erzielen.

  16. Neue Abgaben sollen nach Möglichkeit und unter Beachtung der sozialen Verträglichkeit lukriert werden.

  17. Die konservative Finanzierungspolitik bzw. bisherige Zinsstrategie der Stadt Graz (zwischen 70% und 90% der Schulden fix verzinst) wird fortgesetzt. Risikoreiche und spekulative Veranlagungen und Finanzgeschäfte bleiben wie bisher ausgeschlossen.

  18. Um die dargestellte Budgetstabilität zu gewährleisten, sind strukturelle und organisatorische Veränderungen, aber auch Ausgliederungen sowie der Verkauf von Liegenschaften und Unternehmensanteilen nicht ausgeschlossen.

  19. Ein Verkauf von nicht der Daseinsvorsorge dienenden Beteiligungen sollte – den Empfehlungen des Stadtschuldenrates folgend – nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn der zu erzielende Verkaufserlös größer als die Summe der abdiskontierten geplanten Erträge ist.

  20. In der laufenden Gemeinderatsperiode wird eine Haushaltsordnung (Zusammenstellung aller für die Praxis bedeutenden Haushaltsvorschriften der Stadt Graz) beschlossen werden.

In weiterer Folge wurde Siegfried Nagl (ÖVP) zum Bürgermeister gewählt und Martina Schröck(SPÖ) wurde nach mehrmaligem Anlauf Vizebürgermeisterin. Elke Kahr hat es, wie es sich die Piraten gewünscht hätten, nicht geworden. Wie es dazu kam hat Philip Pacanda berichtet.

LQFB-Ergebnis der Bürgermeisterfrage:

https://lqfb.piratenpartei.at/issue/show/947.html

LQFB-Ergebnis der Vizebürgermeisterfrage:

https://lqfb.piratenpartei.at/issue/show/948.html