Volksbegehren: „Kürzt die Parteienförderung!“

Die Hälfte ist immer noch mehr als genug

Am Donnerstag, dem 6. September 2012 fand um 10 Uhr die Pressekonferenz zum Volksbegehren „Kürzt die Parteienförderung“ im Café Kaiserfeld in Graz statt. Zeitgleich wurden auch die ersten Unterstützungserklärung im ServiceCenter der Stadt Graz unterschrieben.
Hier ist der Wortlaut des Volksbegehrens auf den Unterstützungserklärungen:
„Wir fordern bundes(verfassungs)gesetzliche Maßnahmen zur Kürzung der Parteienförderung, insbesondere die Rücknahme der Erhöhung der Bundesparteienförderung. Wir wollen nicht, dass die Parteien zusätzliche Steuergelder bekommen, solange die Bevölkerung durch Sparpakete zur Budgetsanierung belastet wird. Wir sind mit dieser Erhöhung der Parteienförderung nicht einverstanden.“
Wir sehen nicht ein, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen von den ausführenden Politikern zur Lösung der anstehenden Probleme Mehrbelastungen und Leistungskürzungen im Sozialbereich dem einzelnen Bürger zugemutet werden, eben diese Politiker sich durch einen Griff in den Steuertopf ein sattes Plus von rund 100% und mehr an Parteienförderung für sich und ihre Parteien herausnehmen.
Das Volksbegehren verlangt also die Reduzierung der Parteienförderung auf ein vor dem 1. Juli 2012 gültiges Maß. Wir von der Piratenpartei Österreichs sind darüber hinaus der Meinung, dass politische Parteien auf Grund ihrer besonderen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit mit gutem Beispiel zur Budgetsanierung vorangehen sollten und fänden eine zusätzliche, freiwillige und mit der österreichischen Bevölkerung solidarische Kürzung der Parteienförderung für angebracht.
Wir, die Piratenpartei Österreichs, setzen uns für die Kürzung der Parteienförderung ein, weil wir uns mit der bislang noch schweigenden Mehrheit der österreichischen Bevölkerung einer Meinung sehen, dass dieser schamlose Griff der beschlussfassenden Parteien in den Steuertopf zur Erhöhung der Parteienförderung in bis dahin unvorstellbarem Ausmaß, nicht widerstandslos hingenommen werden darf und korrigiert werden muss.
Bei der notwendigen Korrektur der Bunds(verfassungs)gesetze wird insbesondere auch darauf Rücksicht zu nehmen sein, dass die Parteien mit wirksamen Sanktionsandrohungen angehalten werden, die Transparenz über die Verwendung der als Parteienförderung erhaltenen Steuermittel zu gewährleisten. Der Steuerzahler hat unserer Meinung nach ein Recht darauf zu erfahren, wie seine Steuern verwendet werden. Eine pauschale Angabe wie etwa „zur Parteienfinanzierung“ ist nicht akzeptabel.
Wir wollen als neue politische Kraft in Österreich, die sich für mehr aktive Beteiligung und Mitbestimmung der Bevölkerung am demokratischen Prozess einsetzt, mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass wir für unsere Werte einstehen und die Interessen der Bevölkerung vertreten.

Hier gehts zum Volksbegehren! http://www.kuerztdieparteienfoerderung.at/

ORF Link: http://tvthek.orf.at/programs/70020-Steiermark-heute/episodes/4573339-Steiermark-heute/4575605-Mldg–Oliver-Prozess—Mod—Meldungen