[Presseaussendung] Grazer Rathaus-Jurist erteilt Bettelverbot eine Absage

In der Gemeinderatssitzung vom 14. November  2013 wurde durch einen Antrag die rechtliche Evaluierung einer  „Erlaubniszone für Bettelei“ in  Auftrag gegeben. Nun erteilt der Grazer Rathaus-Jurist einer Bettelverordnung eine Absage. Die Piratenpartei fühlt sich dadurch bestätigt.

„Sie sollen das ruhig prüfen – es ist ja auch möglich, dass dadurch die Verfassungswidrigkeit des Vorhabens festgestellt wird. Ich will das keinesfalls als Zustimmung zur Wiedereinführung eines Bettelverbots verstanden wissen! Das habe ich auch in meiner Rede zu diesem Antrag im Rathaus deutlich gemacht.“, so Philip Pacanda in einer ersten Stellungnahme befragt nach seinem Stimmverhalten zur Evaluierung.

Nun bestätigt, laut Print-Ausgabe der Tageszeitung ÖSTERREICH vom 13.3.2014, der Grazer Rathaus-Jurist: eine örtliche und zeitliche Bettel-Einschränkung  ist rechtlich nicht möglich, da dafür das Landessichergesetz geändert werden müsste. Und dafür gibt es keine politische Mehrheit im Land. Selbst wenn das Land das Gesetz ändern würde, müsste genauestens nach Grundbuch und mit Schildern ein räumliches Bettelverbot ausgewiesen werden.

Die Grazer Piratenpartei freut sich nun über den Ausgang der Evaluierung. „Nachdem 2013 durch ein VfGH Urteil das absolute steirische Bettelverbot gekippt wurde haben wir auch in Graz mit so einem Ausgang der Evaluierung gerechnet,“ erklärt Pacanda.

„Wir  freuen uns, dass unsere Stimme im Gemeinderat den Auschlag gegeben hat  und so die Einschänkung als rechtswidrig entlarvt werden konnte“, so Pacanda abschließend. Damit  dürfte in Graz ein Bettelverbot nun endgültig aus der Welt geschafft  sein.